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Auch im Weinwirtschaftsjahr 2002/2003 werden von der EU im Rahmen ihres Rodungsprogramms Prämien für die endgültige Aufgabe von Rebflächen gewährt.

Das Antragsverfahren ist ab dem 1. Oktober 2002 eröffnet, die Antragsfrist endet am 31. Januar 2003. Darauf hat das rheinland-pfälzische Weinbauministerium hingewiesen. Die Staatlichen Lehr- und Versuchs-/Forschungsanstalten des Landes (SLVA/SLFA) nehmen Anträge der Winzer zur Bearbeitung entgegen. Auch in diesem Weinwirtschaftsjahr 2002/2003 sei eine frühe Antragstellung bereits zum Herbst möglich, betonte ein Sprecher des Ministeriums. Die Anträge müssen aber spätestens bis zum 31. Januar 2003 bei den Dienststellen vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anträge könnten leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt wie in den vergangenen Jahren. Es können auch Prämien für Teilflächen eines Betriebs im Umfang von mindestens zehn Ar gewährt werden. Rebflächen in abgegrenzten Steillagen, die nicht als „Rodungsflächen" ausgewiesen sind, können nicht an der EU-Maßnahme teilnehmen. Ausgeschlossen sind ebenfalls Rebflächen, die nach 1993 gepflanzt wurden, Rebflächen, die bisher nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet wurden und Drieschen. Die Rodung wird nur dann akzeptiert, wenn der Weinberg auch vollständig geräumt wird. Die Stöcke müssen aus dem Boden entfernt und das Rebholz zerkleinert oder von der Anlage geräumt sein . Bei Rodung von Flächen zwischen 10 und 25 Ar wird eine Pauschal-prämie von 4 300 Euro/Hektar gewährt. Bei darüber hinausgehenden Flächen richtet sich die Prämie nach dem Ertragsniveau und kann im Höchstfall 12 300 Euro pro Hektar betragen. Rodungswilligen Winzern empfiehlt das Ministerium dringend, vor der Antragstellung mit ihrer Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt oder weinbaulichen Beratungsstelle in Verbindung zu treten.

 

 

 

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