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Auch im Weinwirtschaftsjahr 2002/2003 werden von der EU im
Rahmen ihres Rodungsprogramms Prämien für die endgültige Aufgabe
von Rebflächen gewährt.
Das Antragsverfahren ist ab dem 1. Oktober 2002 eröffnet, die
Antragsfrist endet am 31. Januar 2003. Darauf hat das rheinland-pfälzische
Weinbauministerium hingewiesen. Die Staatlichen Lehr- und Versuchs-/Forschungsanstalten
des Landes (SLVA/SLFA) nehmen Anträge der Winzer zur Bearbeitung
entgegen. Auch in diesem Weinwirtschaftsjahr 2002/2003 sei eine
frühe Antragstellung bereits zum Herbst möglich, betonte ein
Sprecher des Ministeriums. Die Anträge müssen aber spätestens
bis zum 31. Januar 2003 bei den Dienststellen vorliegen. Nach
diesem Zeitpunkt eingehende Anträge könnten leider nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt wie in
den vergangenen Jahren. Es können auch Prämien für Teilflächen
eines Betriebs im Umfang von mindestens zehn Ar gewährt werden.
Rebflächen in abgegrenzten Steillagen, die nicht als „Rodungsflächen"
ausgewiesen sind, können nicht an der EU-Maßnahme teilnehmen.
Ausgeschlossen sind ebenfalls Rebflächen, die nach 1993 gepflanzt
wurden, Rebflächen, die bisher nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet
wurden und Drieschen. Die Rodung wird nur dann akzeptiert, wenn
der Weinberg auch vollständig geräumt wird. Die Stöcke müssen
aus dem Boden entfernt und das Rebholz zerkleinert oder von
der Anlage geräumt sein . Bei Rodung von Flächen zwischen 10
und 25 Ar wird eine Pauschal-prämie von 4 300 Euro/Hektar gewährt.
Bei darüber hinausgehenden Flächen richtet sich die Prämie nach
dem Ertragsniveau und kann im Höchstfall 12 300 Euro pro Hektar
betragen. Rodungswilligen Winzern empfiehlt das Ministerium
dringend, vor der Antragstellung mit ihrer Staatlichen Lehr-
und Versuchsanstalt oder weinbaulichen Beratungsstelle in Verbindung
zu treten.
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