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Keine politische Entscheidung, sondern Sparzwang

Die Einschränkung im Förderprogramm Umweltschonende Landbewirt­schaftung (FUL) ist aus Sicht des rheinland-pfälzischen Landwirtschafts­ministeriums keine „politische Entscheidung gegen den ökologischen Landbau“, wie der Bioland-Landesverband in seiner heutigen Pressemitteilung behauptet, sondern Folge des allgemeinen Sparzwanges. Für dieses Jahr können keine Folgeanträge für auslaufende Bewirt­schaftungsverträge im Bereich des integriert-kontrollierten/umweltschonenden Acker-, Obst- und Weinbaus sowie des ökologischen Landbaus gestellt werden. „Diese spezielle Fördermaßnahme wird in diesem Jahr ausgesetzt, nicht generell gestrichen. Unser Haus muss allein in 2003 insgesamt rund 100 Millionen Euro einsparen“, sagte Sprecher Jörg Wagner. Da müsse jede Gruppe ihren Obulus bringen, die Sparmaßnahmen beträfen Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und eben auch den ökologischen Landbau. Bei allem Verständnis für die Betroffenen müsse er aber darauf hinweisen, dass es trotz der Sparmaßnahmen weiterhin möglich sei, Neueinsteiger bei der Umstellung auf Ökologischen Landbau zu fördern. Ein uneingeschränktes Förderangebot im FUL würde aber unausweichlich zu finanziellen Einschnitten bei den wettbewerbsverbessernden Maßnahmen, wie der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, der Bodenordnung und der Junglandwirteförderung führen, erklärte der Sprecher. „Aber auch diese Fördermaßnahmen stehen Bio-Bauern offen“, so Wagner. Von den Kürzungen ausgenommen seien Land­wirte, die sich bereits an der Grünlandextensivierung (Grünlandvariante 1 und Mittelgebirgsprogramm) und den einzelflächenbezogenen Maßnahmen des bisherigen FUL beteiligt haben und deren Bewirtschaftungsverträge in diesem Jahr auslaufen. „In diesem Fall kann eine Anschlussförderung in den entsprechenden Programmteilen des neuen FUL beantragt werden“, teilte der Sprecher mit. Wagner kritisierte, dass der Bioland-Verband den Eindruck erwecke, als kürze das Ministerium bei EU- und Bundesmitteln. „Das ist falsch. Im Rahmen der so genannten Gemeinschaftsaufgabe, aus der auch das FUL finanziert wird, gibt es keine Zweckbindung für die Förderung des Ökologischen Landbaus“, so der Sprecher abschließend.

 

 

 

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