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Keine
politische Entscheidung, sondern Sparzwang
Die
Einschränkung im Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung
(FUL) ist aus Sicht des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums
keine „politische Entscheidung gegen den ökologischen Landbau“,
wie der Bioland-Landesverband in seiner heutigen Pressemitteilung
behauptet, sondern Folge des allgemeinen Sparzwanges. Für dieses
Jahr können keine Folgeanträge für auslaufende Bewirtschaftungsverträge
im Bereich des integriert-kontrollierten/umweltschonenden Acker-,
Obst- und Weinbaus sowie des ökologischen Landbaus gestellt
werden. „Diese spezielle Fördermaßnahme wird in diesem Jahr
ausgesetzt, nicht generell gestrichen. Unser Haus muss allein
in 2003 insgesamt rund 100 Millionen Euro einsparen“, sagte
Sprecher Jörg Wagner. Da müsse jede Gruppe ihren Obulus bringen,
die Sparmaßnahmen beträfen Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau und eben auch den ökologischen Landbau. Bei allem
Verständnis für die Betroffenen müsse er aber darauf hinweisen,
dass es trotz der Sparmaßnahmen weiterhin möglich sei, Neueinsteiger
bei der Umstellung auf Ökologischen Landbau zu fördern. Ein
uneingeschränktes Förderangebot im FUL würde aber unausweichlich
zu finanziellen Einschnitten bei den wettbewerbsverbessernden
Maßnahmen, wie der einzelbetrieblichen Investitionsförderung,
der Bodenordnung und der Junglandwirteförderung führen, erklärte
der Sprecher. „Aber auch diese Fördermaßnahmen stehen Bio-Bauern
offen“, so Wagner. Von den Kürzungen ausgenommen seien Landwirte,
die sich bereits an der Grünlandextensivierung (Grünlandvariante
1 und Mittelgebirgsprogramm) und den einzelflächenbezogenen
Maßnahmen des bisherigen FUL beteiligt haben und deren Bewirtschaftungsverträge
in diesem Jahr auslaufen. „In diesem Fall kann eine Anschlussförderung
in den entsprechenden Programmteilen des neuen FUL beantragt
werden“, teilte der Sprecher mit. Wagner kritisierte, dass der
Bioland-Verband den Eindruck erwecke, als kürze das Ministerium
bei EU- und Bundesmitteln. „Das ist falsch. Im Rahmen der so
genannten Gemeinschaftsaufgabe, aus der auch das FUL finanziert
wird, gibt es keine Zweckbindung für die Förderung des Ökologischen
Landbaus“, so der Sprecher abschließend.
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