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STAATLICHES
WEINBAUINSTITUT FREIBURG
REBSCHUTZDIENST
ÜBERREGIONALE MITTEILUNG NR. 3 VOM 5. MAI 2003
Je
nach Lage und Sorte haben die Reben das 3- bzw. 6-Blattstadium
erreicht. Aufgrund der zu erwartenden warmen Witterung wird
sich das rasche Wachstum der Reben fortsetzen.. Der Traubenwickler-Mottenflug
des Einbindigen und des Bekreuzten Traubenwicklers ist im gesamten
Weinbaugebiet sehr stark. Je nach Region und Rebfläche sind
die Flugzahlen des Einbindigen Traubenwicklers oder des Be-kreuzten
Traubenwicklers dominant. Deshalb die regionalen Empfehlungen
beachten! Eine regelmäßige Kontrolle der Pheromonfallen ist
auch in den Pheromongebieten durchzuführen. Die Niederschläge
letzter Woche waren ungleichmäßig verteilt, so dass die für
Primärinfektionen der Rebenperonospora notwendi-ge Regenmenge
nicht überall erreicht wurde. In Gebieten und in Lagen in denen
das 3-bis 4-Blattstadium erreicht war und in denen in der letzten
Woche mehr als 10 mm Regen an einem Tag zu verzeichnen wa-ren,
waren Primärinfektionen möglich ; z.B. im Markgräflerland. Insgesamt
ist bei den nächsten Nieder-schlägen, flächendeckend mit Primärinfektionen
zu rechnen. In Befallslagen mit Echtem Mehltau (Oidi-um) ist
bei Fortdauer einer trocken-warmen Witterung mit höherem Befallsdruck
zu rechnen.
HINWEISE
ZUM REBSCHUTZ
1. Traubenwickler: In den frühen Befallslagen ist für
diese Woche der Einsatz von Bacillus-thuringiensis Mittel (Dipel
ES, Turex, Xentari) einzuplanen. Derselbe Zeitraum trifft auch
für den Ein-satz von Mimic und Steward zu. Die Zulassung für
das neue Insektizid Runner liegt bereits vor. Auch dieses neue
Produkt sollte ab Schlüpfen der Larven eingesetzt werden. Für
den Einsatz von ME 605 Sprp. ist es noch zu früh.
2.
Rebenperonospora: In Gebieten mit Primärinfektion (z.B.
Markgräflerland) ist bis zum Mittwoch eine Behandlung mit einem
zugelassenen, raubmilbenschonenden Kontaktfungizid durchzuführen.
Ge-naue Angaben über Primärinfektionen in Ihrem Gebiet erhalten
Sie von Ihrer örtlichen Weinbaubera-tung. In Gebieten mit weniger
als 10 mm Regen/Tag in der letzten Woche ist im Abstand von
4-6 Tagen nach dem nächsten Niederschlagsereignis die Behandlung
durchzuführen (nächsten Hinweis zum Rebschutz bzw. Ansage der
örtlichen Weinbauberatung beachten).
3.
Echter Mehltau (Oidium): In Befallslagen (stärkerer Befall
im letzten Jahr, "Oidiumfiguren" auf dem Holz) ist bei der anstehenden
Behandlung gegen Rebenperonospora Netzschwefel (3,6 kg/ha) auszubringen.
HINWEISE
·Nur
zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden! Anwendungsverbot
besteht derzeit für die Insektizide Decis, Thiodan, E 605 forte.
Ab dem 10.September 2003 gilt das Anwendungsverbot auch für
ME 605 Sprp.
·
In Rebanlagen mit starkem Vorjahresbefall durch Rote Spinne
bzw. Kräuselmilben ist eine Raubmil-benansiedlung durchzuführen
und eine raubmilbenschonende Spritzfolge einzuplanen. · Der
Wasseraufwand beträgt zur Zeit im Spritzverfahren 400-600 l/ha;
auf gute Benetzung der Rebteile ist zu achten !
·
Ölhaltige Präparate sind nur bedingt mit anderen Mitteln mischbar.
·
Beim
Befüllen der Spritzgeräte darauf achten, dass keine Spritzflüssigkeit
in die Kanalisation gelang. Ebenso darf während der Fahrt zu
den Rebanlagen keine Spritzflüssigkeit aus undichten Leitungen
bzw. dem Füllstutzen austreten. Beim Befüllen an öffentlichen
Wasserentnahmestellen sind die örtlichen Vor-schriften einzuhalten.
·
Gebrauchsanleitungen und Bienenschutz-Verordnung beachten !
Weinbauliche
Hinweise
1.
Auf kalkreichen Böden, z.B. Kaiserstuhl, ist bereits Chlorose
("Gelbsucht" der Reben) zu sehen. Gegen Chlorose können etwa
ab dem 5-Blattstadium Blattdünger mit Eisenchelaten zusammen
mit dem Pflanzenschutz gespritzt werden, , z.B. Folicin DP oder
Fetrilon 13 %. Auch die Blattdüngung mit weiteren Nährstoffen
kann bei chlorotischen Reben sinnvoll sein, z.B. Stickstoffdüngung
mit Harnstoff 0,5 %ig zusätzlich zu einem der o.g. Eisenpräparate
oder Fetrilon Combi (0,25 bis 0,5 %ig anwenden; enthält neben
4 % Eisen weitere Spurennährstoffe und 9 % Magnesium). Auf kalkreichen,
besonders chlorosegefährdeten Böden (mit Chlorose in den Vorjahren)
kann vorbeugend, soweit nicht bereits zum Austrieb geschehen,
eine Bodendüngung erfolgen. Einzelstockbehandlung z.B. mit Basafer,
Sequestre-ne 138 FE, oder Folicin DP ca. 12-20 g je Rebstock.
Ausbringung mit Düngelanze in den Wurzelbe-reich oder Gießen
in 10-20 cm tiefe Löcher (Spaten). Aufwandmenge: 1 Liter einer
0,3-0,5%igen Lö-sung pro Einstich, je 4 Einstiche pro Rebstock.
2. Die Stickstoffdüngung soll (wenn noch nicht erfolgt)
in den nächsten Tagen ausgebracht werden - mit etwa 50-80 kg
N/ha bei einer standortangepassten Bodenpflege (s. auch Schätzverfahren
in "Hinweise zur Düngung von Ertragsreben"). Nach Bodenbearbeitung
ist eine geringere N-Düngung ausreichend, da besonders nach
dem Umbruch einer langjährigen Begrünung auf humusreichen Böden
viel Stickstoff freigesetzt wird. Winterleguminosen sollten
bis Mitte Mai gewalzt sein; danach beginnt die Stickstoff-Freisetzung.
Bei Flächen außerhalb von Nitratproblem- und -sanierungsgebieten
können Schätzverfah-ren oder vom Nitratinformationsdienst (NID)
mitgeteilte Richtwerte für die Ermitttlung des N-Düngebedarfs
verwendet werden. In der Zeit vom 22.4. bis 2.5.2003 wurden
in Baden-Württemberg 65 begrünte Rebflächen bis zu einer Bodentiefe
von 60 cm beprobt. Der Gehalt an Nitrat-Stickstoff betrug 26
kg N/ha im Mittel dieser Flächen.
3.
Wenn es relativ trocken bleibt, sollte bis spätestens Ende Mai
auf geringe Frühjahrsniederschläge rea-giert werden, um keine
unzureichende Wasserversorgung zur Rebblüte zu riskieren. Bodenwasser-schonende
Maßnahmen sind z.B.: flache, grobe Bodenbearbeitung in jeder
2. Gasse oder Kurzhalten der Begrünung oder Abdecken mit organischer
Masse.
4.
In Nitratproblem- und -sanierungsgebieten sind Vorgaben zur
Bodenpflege und N-Düngung zu beachten
Freiburg
Fax-Nr.: 0761-4016570 oder e-mail: Rebschutz@wbi.bwl.de) Regionale
Hinweise erhalten Sie von den Anrufbeantwortern der örtlich
zuständigen Weinbauberater unter den Rufnummern: Bereich Kraichgau-Bergstraße
0180 5 197 197 15, Bereich nördliche Ortenau 0180 5 197 197
16, Bereich südliche Ortenau u. Breisgau 0180 5 197 197 17,
Bereich Kaiserstuhl 0180 5 197 197 19, Bereich Tuniberg 0180
5 197 197 20, Bereich Markgräflerland 0180 5 197 197 21, Bereich
Bodensee 0180 5 197 197 22 Für spezielle Auskünfte erreichen
Sie uns in der Zeit von 730 - 900 Uhr unter der Telefonnummer
0761- 40165-945. Ab 9.00 Uhr wird auf die regionalen Warndienste
verwiesen.
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