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STAATLICHES WEINBAUINSTITUT FREIBURG

REBSCHUTZDIENST

ÜBERREGIONALE MITTEILUNG NR. 3 VOM 5. MAI 2003

Je nach Lage und Sorte haben die Reben das 3- bzw. 6-Blattstadium erreicht. Aufgrund der zu erwartenden warmen Witterung wird sich das rasche Wachstum der Reben fortsetzen.. Der Traubenwickler-Mottenflug des Einbindigen und des Bekreuzten Traubenwicklers ist im gesamten Weinbaugebiet sehr stark. Je nach Region und Rebfläche sind die Flugzahlen des Einbindigen Traubenwicklers oder des Be-kreuzten Traubenwicklers dominant. Deshalb die regionalen Empfehlungen beachten! Eine regelmäßige Kontrolle der Pheromonfallen ist auch in den Pheromongebieten durchzuführen. Die Niederschläge letzter Woche waren ungleichmäßig verteilt, so dass die für Primärinfektionen der Rebenperonospora notwendi-ge Regenmenge nicht überall erreicht wurde. In Gebieten und in Lagen in denen das 3-bis 4-Blattstadium erreicht war und in denen in der letzten Woche mehr als 10 mm Regen an einem Tag zu verzeichnen wa-ren, waren Primärinfektionen möglich ; z.B. im Markgräflerland. Insgesamt ist bei den nächsten Nieder-schlägen, flächendeckend mit Primärinfektionen zu rechnen. In Befallslagen mit Echtem Mehltau (Oidi-um) ist bei Fortdauer einer trocken-warmen Witterung mit höherem Befallsdruck zu rechnen.

HINWEISE ZUM REBSCHUTZ

1. Traubenwickler: In den frühen Befallslagen ist für diese Woche der Einsatz von Bacillus-thuringiensis Mittel (Dipel ES, Turex, Xentari) einzuplanen. Derselbe Zeitraum trifft auch für den Ein-satz von Mimic und Steward zu. Die Zulassung für das neue Insektizid Runner liegt bereits vor. Auch dieses neue Produkt sollte ab Schlüpfen der Larven eingesetzt werden. Für den Einsatz von ME 605 Sprp. ist es noch zu früh.

2. Rebenperonospora: In Gebieten mit Primärinfektion (z.B. Markgräflerland) ist bis zum Mittwoch eine Behandlung mit einem zugelassenen, raubmilbenschonenden Kontaktfungizid durchzuführen. Ge-naue Angaben über Primärinfektionen in Ihrem Gebiet erhalten Sie von Ihrer örtlichen Weinbaubera-tung. In Gebieten mit weniger als 10 mm Regen/Tag in der letzten Woche ist im Abstand von 4-6 Tagen nach dem nächsten Niederschlagsereignis die Behandlung durchzuführen (nächsten Hinweis zum Rebschutz bzw. Ansage der örtlichen Weinbauberatung beachten).

3. Echter Mehltau (Oidium): In Befallslagen (stärkerer Befall im letzten Jahr, "Oidiumfiguren" auf dem Holz) ist bei der anstehenden Behandlung gegen Rebenperonospora Netzschwefel (3,6 kg/ha) auszubringen.

HINWEISE

·Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden! Anwendungsverbot besteht derzeit für die Insektizide Decis, Thiodan, E 605 forte. Ab dem 10.September 2003 gilt das Anwendungsverbot auch für ME 605 Sprp.

· In Rebanlagen mit starkem Vorjahresbefall durch Rote Spinne bzw. Kräuselmilben ist eine Raubmil-benansiedlung durchzuführen und eine raubmilbenschonende Spritzfolge einzuplanen. · Der Wasseraufwand beträgt zur Zeit im Spritzverfahren 400-600 l/ha; auf gute Benetzung der Rebteile ist zu achten !

· Ölhaltige Präparate sind nur bedingt mit anderen Mitteln mischbar.

· Beim Befüllen der Spritzgeräte darauf achten, dass keine Spritzflüssigkeit in die Kanalisation gelang. Ebenso darf während der Fahrt zu den Rebanlagen keine Spritzflüssigkeit aus undichten Leitungen bzw. dem Füllstutzen austreten. Beim Befüllen an öffentlichen Wasserentnahmestellen sind die örtlichen Vor-schriften einzuhalten.

· Gebrauchsanleitungen und Bienenschutz-Verordnung beachten !

Weinbauliche Hinweise

1. Auf kalkreichen Böden, z.B. Kaiserstuhl, ist bereits Chlorose ("Gelbsucht" der Reben) zu sehen. Gegen Chlorose können etwa ab dem 5-Blattstadium Blattdünger mit Eisenchelaten zusammen mit dem Pflanzenschutz gespritzt werden, , z.B. Folicin DP oder Fetrilon 13 %. Auch die Blattdüngung mit weiteren Nährstoffen kann bei chlorotischen Reben sinnvoll sein, z.B. Stickstoffdüngung mit Harnstoff 0,5 %ig zusätzlich zu einem der o.g. Eisenpräparate oder Fetrilon Combi (0,25 bis 0,5 %ig anwenden; enthält neben 4 % Eisen weitere Spurennährstoffe und 9 % Magnesium). Auf kalkreichen, besonders chlorosegefährdeten Böden (mit Chlorose in den Vorjahren) kann vorbeugend, soweit nicht bereits zum Austrieb geschehen, eine Bodendüngung erfolgen. Einzelstockbehandlung z.B. mit Basafer, Sequestre-ne 138 FE, oder Folicin DP ca. 12-20 g je Rebstock. Ausbringung mit Düngelanze in den Wurzelbe-reich oder Gießen in 10-20 cm tiefe Löcher (Spaten). Aufwandmenge: 1 Liter einer 0,3-0,5%igen Lö-sung pro Einstich, je 4 Einstiche pro Rebstock.

2. Die Stickstoffdüngung soll (wenn noch nicht erfolgt) in den nächsten Tagen ausgebracht werden - mit etwa 50-80 kg N/ha bei einer standortangepassten Bodenpflege (s. auch Schätzverfahren in "Hinweise zur Düngung von Ertragsreben"). Nach Bodenbearbeitung ist eine geringere N-Düngung ausreichend, da besonders nach dem Umbruch einer langjährigen Begrünung auf humusreichen Böden viel Stickstoff freigesetzt wird. Winterleguminosen sollten bis Mitte Mai gewalzt sein; danach beginnt die Stickstoff-Freisetzung. Bei Flächen außerhalb von Nitratproblem- und -sanierungsgebieten können Schätzverfah-ren oder vom Nitratinformationsdienst (NID) mitgeteilte Richtwerte für die Ermitttlung des N-Düngebedarfs verwendet werden. In der Zeit vom 22.4. bis 2.5.2003 wurden in Baden-Württemberg 65 begrünte Rebflächen bis zu einer Bodentiefe von 60 cm beprobt. Der Gehalt an Nitrat-Stickstoff betrug 26 kg N/ha im Mittel dieser Flächen.

3. Wenn es relativ trocken bleibt, sollte bis spätestens Ende Mai auf geringe Frühjahrsniederschläge rea-giert werden, um keine unzureichende Wasserversorgung zur Rebblüte zu riskieren. Bodenwasser-schonende Maßnahmen sind z.B.: flache, grobe Bodenbearbeitung in jeder 2. Gasse oder Kurzhalten der Begrünung oder Abdecken mit organischer Masse.

4. In Nitratproblem- und -sanierungsgebieten sind Vorgaben zur Bodenpflege und N-Düngung zu beachten

Freiburg Fax-Nr.: 0761-4016570 oder e-mail: Rebschutz@wbi.bwl.de) Regionale Hinweise erhalten Sie von den Anrufbeantwortern der örtlich zuständigen Weinbauberater unter den Rufnummern: Bereich Kraichgau-Bergstraße 0180 5 197 197 15, Bereich nördliche Ortenau 0180 5 197 197 16, Bereich südliche Ortenau u. Breisgau 0180 5 197 197 17, Bereich Kaiserstuhl 0180 5 197 197 19, Bereich Tuniberg 0180 5 197 197 20, Bereich Markgräflerland 0180 5 197 197 21, Bereich Bodensee 0180 5 197 197 22 Für spezielle Auskünfte erreichen Sie uns in der Zeit von 730 - 900 Uhr unter der Telefonnummer 0761- 40165-945. Ab 9.00 Uhr wird auf die regionalen Warndienste verwiesen.

 

 

 

 

 

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