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Rheinland-Pfalz:Umstrukturierung im Weinbau

Bauckhage: Antragsverfahren 2003 eröffnet

Ab kommendem Freitag, 14. März 2003, können neue Anträge zur Teilnahme an den von der Europäischen Union geförderten Umstrukturierungs­maß­nahmen im Weinbau gestellt werden. Entsprechende Antragsunterlagen werden die Kreisverwaltungen ab kommendem Dienstag, 11. März, bereit­halten. Das hat Weinbauminister Hans-Artur Bauckhage mitgeteilt. Gefördert werden kann die Wiederbepflanzung von Weinbergsflächen mit ausgewählten marktgängigen Rot- und Weißweinsorten, wenn eine moderne Drahtrahmenanlage mit entsprechenden Zeilenbreiten erstellt wird. In Steilstlagen mit 50 Prozent und mehr Neigung können auch andere arbeitszeitsparende Erziehungsformen wie Umkehr-, Vertiko- oder Trierer-Rad-Erziehung gefördert werden. Gegenüber den Vorjahren sind die Beihilfesätze spürbar angehoben worden. Je nach Maßnahme gibt es zwischen 6 000 und 12 500 Euro pro Hektar. Die Antragsfrist endet am Donnerstag, 17. April 2003. Der Minister appellierte an die Winzer, diese EU-Förderung zu nutzen. In den vergangenen drei Jahren konnten in Rheinland-Pfalz bereits mehr als 3 000 Hektar mit rund 16 Millionen Euro Förderung auf einen modernen zukunftsweisenden Weinbau umgestellt werden. Ab dem Antragsjahr 2003 kann diese Förderung auch schon im Pflanzjahr 2003 in laufenden Bodenordnungsverfahren in Anspruch genommen werden, wenn die vorläufige Besitzeinweisung rechtzeitig vor der Pflanzperiode erfolgen kann.

 

 

 

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