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Rheinland-Pfalz:Umstrukturierung
im Weinbau
Bauckhage:
Antragsverfahren 2003 eröffnet
Ab
kommendem Freitag, 14. März 2003, können neue Anträge zur Teilnahme
an den von der Europäischen Union geförderten Umstrukturierungsmaßnahmen
im Weinbau gestellt werden. Entsprechende Antragsunterlagen
werden die Kreisverwaltungen ab kommendem Dienstag, 11. März,
bereithalten. Das hat Weinbauminister Hans-Artur Bauckhage
mitgeteilt. Gefördert werden kann die Wiederbepflanzung von
Weinbergsflächen mit ausgewählten marktgängigen Rot- und Weißweinsorten,
wenn eine moderne Drahtrahmenanlage mit entsprechenden Zeilenbreiten
erstellt wird. In Steilstlagen mit 50 Prozent und mehr Neigung
können auch andere arbeitszeitsparende Erziehungsformen wie
Umkehr-, Vertiko- oder Trierer-Rad-Erziehung gefördert werden.
Gegenüber den Vorjahren sind die Beihilfesätze spürbar angehoben
worden. Je nach Maßnahme gibt es zwischen 6 000 und 12 500 Euro
pro Hektar. Die Antragsfrist endet am Donnerstag, 17. April
2003. Der Minister appellierte an die Winzer, diese EU-Förderung
zu nutzen. In den vergangenen drei Jahren konnten in Rheinland-Pfalz
bereits mehr als 3 000 Hektar mit rund 16 Millionen Euro Förderung
auf einen modernen zukunftsweisenden Weinbau umgestellt werden.
Ab dem Antragsjahr 2003 kann diese Förderung auch schon im Pflanzjahr
2003 in laufenden Bodenordnungsverfahren in Anspruch genommen
werden, wenn die vorläufige Besitzeinweisung rechtzeitig vor
der Pflanzperiode erfolgen kann.
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