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Mostkonzentration in Deutschland ab Weinlese 2002 zugelassen

Wie in anderen europaeischen Weinbaulaendern ist nun auch in Deutschland die Mostkonzentration mit Ausnahme der Kaeltekonzentrierung zugelassen. Damit ist es moeglich, die Inhaltsstoffe eines Weines zu konzentrieren. Die Konzentration durch Vakuumverdampfung oder Umkehrosmose darf maximal zu einer Erhoehung des Alkoholgehalts um zwei Volumenprozent fuehren und ist nach dem deutschen Bezeichnungsrecht nicht fuer Praedikatsweine erlaubt.

 

 

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