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Branntweinmonopol: Kommission leitet Prüfverfahren gegen Deutschland ein

Die Europäische Kommission hat beschlossen, wegen der Beihilfen an deutsche Branntweinhersteller ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Diese Entscheidung ist die Konsequenz aus der Weigerung der deutschen Behörden, die am 19. Juni diesen Jahres angenommene Empfehlung umzusetzen. Die Kommission hatte darin die Abschaffung der den industriellen und landwirtschaftlichen Kornbranntweinherstellern gewährten Betriebsbeihilfen empfohlen, weil diese nicht mehr mit den Bestimmungen des EG-Vertrages vereinbar sind. In ihrer jetzigen Form stellt die Regelung eine Beihilfe für die deutschen Hersteller dar, die Erzeuger aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten nicht erhalten.

Zuvor hatten sechs industrielle Kornbranntweinhersteller aus Deutschland bei der Kommission Beschwerde eingelegt, um feststellen zu lassen, dass ihre Mitbewerber, die landwirtschaftlichen Hersteller, weiterhin staatliche Beihilfen erhalten, die mit Bestimmungen des EG-Vertrages unvereinbar sind. Die deutschen Behörden sind jedoch der Ansicht, dass auf den vorliegenden Fall ausschließlich die für landwirtschaftliche Produkte geltenden Vorschriften anwendbar sind. Die Verordnung EWG 1576/89 des Rates rechnet Kornbranntwein jedoch zu den Spirituosen, auf die die EG-Wettbewerbsregeln Anwendung finden.

 

 

 

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