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Branntweinmonopol: Kommission leitet Prüfverfahren gegen
Deutschland ein
Die Europäische Kommission hat beschlossen, wegen der Beihilfen
an deutsche Branntweinhersteller ein förmliches Prüfverfahren
einzuleiten. Diese Entscheidung ist die Konsequenz aus der Weigerung
der deutschen Behörden, die am 19. Juni diesen Jahres angenommene
Empfehlung umzusetzen. Die Kommission hatte darin die Abschaffung
der den industriellen und landwirtschaftlichen Kornbranntweinherstellern
gewährten Betriebsbeihilfen empfohlen, weil diese nicht mehr
mit den Bestimmungen des EG-Vertrages vereinbar sind. In ihrer
jetzigen Form stellt die Regelung eine Beihilfe für die deutschen
Hersteller dar, die Erzeuger aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten
nicht erhalten.
Zuvor
hatten sechs industrielle Kornbranntweinhersteller aus Deutschland
bei der Kommission Beschwerde eingelegt, um feststellen zu lassen,
dass ihre Mitbewerber, die landwirtschaftlichen Hersteller,
weiterhin staatliche Beihilfen erhalten, die mit Bestimmungen
des EG-Vertrages unvereinbar sind. Die deutschen Behörden sind
jedoch der Ansicht, dass auf den vorliegenden Fall ausschließlich
die für landwirtschaftliche Produkte geltenden Vorschriften
anwendbar sind. Die Verordnung
EWG 1576/89 des Rates rechnet Kornbranntwein jedoch zu den
Spirituosen, auf die die EG-Wettbewerbsregeln Anwendung finden.
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