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Landwirtschaft: Direktzahlungen für Beitrittskandidaten werden stufenweise eingeführt

Brüssel/Berlin, 16.12.2002 Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und der zehn Beitrittsländer haben sich auf eine Formel für die Erweiterung geeinigt, mit der ab 2004 zehn neue Mitgliedstaaten in die EU eingegliedert werden können. Nach dem Beschluss des Kopenhagener Gipfels können Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern der EU am 1. Mai 2004 beitreten.

Vereinbart wurde, dass die neuen Mitgliedstaaten ein Paket für die Entwicklung des ländlichen Raums erhalten, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und günstigere Bedingungen enthält, als sie für die derzeitigen EU-Mitgliedstaaten gelten. Der für die Beitrittsländer zur Verfügung gestellte Betrag wurde für den Zeitraum 2004-2006 auf 5,1 Milliarden Euro festgesetzt.

Die Direktzahlungen für die neuen Mitgliedstaaten werden innerhalb von zehn Jahren stufenweise eingeführt und von 25 % des vollen EU-Satzes im Jahr 2004 auf 30 % im Jahr 2005 und 35 % im Jahr 2006 angehoben werden. Dieser Satz kann um 30 % auf bis zu 55, 60 bzw. 65 % in den Jahren 2004, 2005 und 2006 aufgestockt werden. Bis 2006 kann das Top-up bis zur Höhe von 40% aus ländlichen Entwicklungsgeldern finanziert werden. Von 2007 an dürfen die neuen Mitgliedstaaten das im jeweiligen Jahr geltende Übergangsniveau der EU-Direktzahlungen ebenfalls um bis zu 30 % aufstocken, jedoch ausschließlich aus einzelstaatlichen Mitteln. Für Zypern und Slowenien wurden Sonderbestimmungen vereinbart, um den vor dem Beitritt geltenden internen Stützungssystemen dieser Länder Rechnung zu tragen.

Die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten werden von Anfang an vollen Zugang zu den Marktmechanismen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wie Exporterstattungen oder Interventionsmaßnahmen für Getreide, Magermilchpulver, Butter haben, die dazu beitragen werden, ihre Preise und Einkommen zu stabilisieren.

 

 

 

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