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Landwirtschaft:
Direktzahlungen für Beitrittskandidaten werden stufenweise eingeführt
Brüssel/Berlin, 16.12.2002 Die Staats- und Regierungschefs der
EU-Mitgliedstaaten und der zehn Beitrittsländer haben sich auf
eine Formel für die Erweiterung geeinigt, mit der ab 2004 zehn
neue Mitgliedstaaten in die EU eingegliedert werden können.
Nach dem Beschluss des Kopenhagener Gipfels können Estland,
Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien,
die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern der EU am 1. Mai
2004 beitreten.
Vereinbart wurde, dass die neuen Mitgliedstaaten ein Paket für
die Entwicklung des ländlichen Raums erhalten, das auf ihre
Bedürfnisse zugeschnitten ist und günstigere Bedingungen enthält,
als sie für die derzeitigen EU-Mitgliedstaaten gelten. Der für
die Beitrittsländer zur Verfügung gestellte Betrag wurde für
den Zeitraum 2004-2006 auf 5,1 Milliarden Euro festgesetzt.
Die
Direktzahlungen für die neuen Mitgliedstaaten werden innerhalb
von zehn Jahren stufenweise eingeführt und von 25 % des vollen
EU-Satzes im Jahr 2004 auf 30 % im Jahr 2005 und 35 % im Jahr
2006 angehoben werden. Dieser Satz kann um 30 % auf bis zu 55,
60 bzw. 65 % in den Jahren 2004, 2005 und 2006 aufgestockt werden.
Bis 2006 kann das Top-up bis zur Höhe von 40% aus ländlichen
Entwicklungsgeldern finanziert werden. Von 2007 an dürfen die
neuen Mitgliedstaaten das im jeweiligen Jahr geltende Übergangsniveau
der EU-Direktzahlungen ebenfalls um bis zu 30 % aufstocken,
jedoch ausschließlich aus einzelstaatlichen Mitteln. Für Zypern
und Slowenien wurden Sonderbestimmungen vereinbart, um den vor
dem Beitritt geltenden internen Stützungssystemen dieser Länder
Rechnung zu tragen.
Die
Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten werden von Anfang an
vollen Zugang zu den Marktmechanismen der gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) wie Exporterstattungen oder Interventionsmaßnahmen für
Getreide, Magermilchpulver, Butter haben, die dazu beitragen
werden, ihre Preise und Einkommen zu stabilisieren.
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