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Landwirten
kann nach Flutschäden mit EU-Mitteln geholfen werden
Den
in Deutschland und anderen EU-Ländern von den Regenfluten betroffenen
Landwirten kann auf verschiedene Weise geholfen werden. Die
Europäische Kommission bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten
dazu aktiv ihren Beitrag zu leisten.
So
ist es den Mitgliedstaaten nach den Gesetzen der Europäischen
Union möglich, gesonderte Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe
in Gebieten zu zahlen, in denen die Produktion besonders stark
zurückgegangen ist. In benachteiligten Regionen liegt die Grenze
für solche Hilfen bei 20 Prozent Produktionsrückgang, in allen
übrigen Regionen bei 30 Prozent.
Außerdem will die Europäische Komission auf Antrag der Mitgliedstaaten
möglichst schnell genehmigen, dass normalerweise stillgelegtes
Brachland für den Anbau genutzt werden darf. Deutschland, Österreich
und das Vereinigte Königreich haben solche Anträge bereits gestellt.
Eine weitere Möglichkeit, den betroffenen Landwirten zu helfen,
ist das Vorziehen der üblichen Direktzahlungen aus dem EU-Haushalt,
um möglichen, aufgrund des Hochwassers entstandenen finanziellen
Engpässen entgegenzuwirken. Auch dies müssen die jeweiligen
Staaten jedoch beantragen.
Eine EU-Verordnung sieht zudem vor, dass finanzielle Mittel
zur ländlichen Entwicklung unter anderem für den "Wiederaufbau
eines durch Naturkatastrophen geschädigten landwirtschaftlichen
Produktionspotentials" sowie für "Einführung geeigneter vorbeugender
Instrumente" eingesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist
allerdings, dass die Mitgliedstaaten, die über den Einsatz der
Fondsmittel selbst entscheiden, eine solche Nutzung auch vorsehen.
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