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Landwirten kann nach Flutschäden mit EU-Mitteln geholfen werden

Den in Deutschland und anderen EU-Ländern von den Regenfluten betroffenen Landwirten kann auf verschiedene Weise geholfen werden. Die Europäische Kommission bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu aktiv ihren Beitrag zu leisten.

So ist es den Mitgliedstaaten nach den Gesetzen der Europäischen Union möglich, gesonderte Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten zu zahlen, in denen die Produktion besonders stark zurückgegangen ist. In benachteiligten Regionen liegt die Grenze für solche Hilfen bei 20 Prozent Produktionsrückgang, in allen übrigen Regionen bei 30 Prozent.

Außerdem will die Europäische Komission auf Antrag der Mitgliedstaaten möglichst schnell genehmigen, dass normalerweise stillgelegtes Brachland für den Anbau genutzt werden darf. Deutschland, Österreich und das Vereinigte Königreich haben solche Anträge bereits gestellt. Eine weitere Möglichkeit, den betroffenen Landwirten zu helfen, ist das Vorziehen der üblichen Direktzahlungen aus dem EU-Haushalt, um möglichen, aufgrund des Hochwassers entstandenen finanziellen Engpässen entgegenzuwirken. Auch dies müssen die jeweiligen Staaten jedoch beantragen.

Eine EU-Verordnung sieht zudem vor, dass finanzielle Mittel zur ländlichen Entwicklung unter anderem für den "Wiederaufbau eines durch Naturkatastrophen geschädigten landwirtschaftlichen Produktionspotentials" sowie für "Einführung geeigneter vorbeugender Instrumente" eingesetzt werden können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Mitgliedstaaten, die über den Einsatz der Fondsmittel selbst entscheiden, eine solche Nutzung auch vorsehen.

 

 

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