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Landesverordnung unterschrieben
Ab
der kommenden Ernte 2003 wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder-Qualitätsweine
in allen Anbaugebieten des Landes auf einheitlich 68 Grad Oechsle
erhöht und erstmalig ein Gesamtalkoholgehalt von mindestens
12 Volumenprozenten eingeführt. Darauf haben sich führende Repräsentanten
der Weinwirtschaft auf der Basis der Beschlüsse der Weinwirtschaftsräte
der drei größten Anbaugebiete für Rotwein in Rheinland-Pfalz
in einem Gespräch unter der Leitung des rheinland-pfälzischen
Weinbauministers Hans-Artur Bauckhage am 25. Juni geeinigt.
Damit
soll der anhaltende Boom bei Dornfelder-Qualitätsweinen durch
ein klares, ausdrucksvolles Profil der Weine gesichert und der
Dornfelder als der deutsche Markenrotwein auf seinem Erfolgskurs
gehalten werden. Nach der rechtsförmlichen Prüfung hat Staatssekretär
Günter Eymael jetzt die entsprechende „Landesverordnung zur
Änderung weinrechtlicher Vorschriften“ unterschrieben. „Wir
haben damit die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die
neue Verordnung ist in trockenen Tüchern. Der Veröffentlichung
im Gesetz- und Verordnungsblatt noch im August steht nichts
mehr im Wege“, betonte Eymael.
2003 verspreche ein hervorragender Jahrgang zu werden, sodass
der Start für die höheren Qualitätsanforderungen in ein optimales
önologisches Umfeld falle. Er sei überzeugt, dass die Verbraucher
diesen Schritt honorieren würden, sodass die Winzer auch in
Zukunft angemessene Preise am Markt erzielen könnten, sagte
der Staatssekretär. Er gehe davon aus, dass qualitätsorientierte
Winzer besonders ertragreiche Weinberge noch vor der Lese ausdünnten.
Dazu hätten die staatlichen Lehranstalten ausführliche Beratungsempfehlungen
ausgearbeitet und veröffentlicht.
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