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Landesverordnung unterschrieben

Ab der kommenden Ernte 2003 wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder-Qualitätsweine in allen Anbaugebieten des Landes auf einheitlich 68 Grad Oechsle erhöht und erstmalig ein Gesamtalkoholgehalt von mindestens 12 Volumenprozenten eingeführt. Darauf haben sich führende Repräsentanten der Weinwirtschaft auf der Basis der Beschlüsse der Weinwirtschaftsräte der drei größten Anbaugebiete für Rotwein in Rheinland-Pfalz in einem Gespräch unter der Leitung des rheinland-pfälzischen Weinbauministers Hans-Artur Bauckhage am 25. Juni geeinigt.

Damit soll der anhaltende Boom bei Dornfelder-Qualitätsweinen durch ein klares, ausdrucksvolles Profil der Weine gesichert und der Dornfelder als der deutsche Markenrotwein auf seinem Erfolgskurs gehalten werden. Nach der rechtsförmlichen Prüfung hat Staatssekretär Günter Eymael jetzt die entsprechende „Landesverordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften“ unterschrieben. „Wir haben damit die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die neue Verordnung ist in trockenen Tüchern. Der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt noch im August steht nichts mehr im Wege“, betonte Eymael.

2003 verspreche ein hervorragender Jahrgang zu werden, sodass der Start für die höheren Qualitätsanforderungen in ein optimales önologisches Umfeld falle. Er sei überzeugt, dass die Verbraucher diesen Schritt honorieren würden, sodass die Winzer auch in Zukunft angemessene Preise am Markt erzielen könnten, sagte der Staatssekretär. Er gehe davon aus, dass qualitätsorientierte Winzer besonders ertragreiche Weinberge noch vor der Lese ausdünnten. Dazu hätten die staatlichen Lehranstalten ausführliche Beratungsempfehlungen ausgearbeitet und veröffentlicht.

 

 

 

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