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Förderprogramm
Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) Bauckhage:
Antragsverfahren wird eingeschränkt eröffnet
Für
das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL)
werden im Zeitraum vom 10. Juni bis 11. Juli 2003 Anträge wieder
zugelassen, jedoch wegen der äußerst angespannten Haushaltslage
des Landes in deutlich eingeschränkter Form. Das hat der rheinland-pfälzische
Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage heute in Mainz
mitgeteilt. Ein uneingeschränktes Förderangebot im FUL würde
unausweichlich zu finanziellen Einschnitten bei den wettbewerbsverbessernden
Maßnahmen, wie der einzelbetrieblichen Investitionsförderung,
der Bodenordnung und der Junglandwirteförderung führen, erklärte
Bauckhage. Dies sei auf Grund der agrarstrukturellen Situation
in Rheinland-Pfalz nicht vertretbar. „Mit den jetzt vorgenommenen
Einschränkungen im FUL werden die strukturverbessernden Fördermaßnahmen
weiterlaufen und müssen nicht auf Grund der angespannten Haushaltslage
eingestellt werden“, unterstrich Bauckhage.
So
besteht für Neueinsteiger die Möglichkeit, Fördermittel für
die Umstellung auf ökologischen Landbau und die einzelflächenbezogenen
Programmteile des FUL, einschließlich der Förderangebote des
Umweltministeriums, zu beantragen. Das Antragsverfahren für
die erstmalige Förderung des umweltschonenden Acker-, Obst-
und Weinbaus, der gesamtbetrieblichen Grünlandextensivierung
(Grünlandvariante 1) und des biotechnischen Pflanzenschutzes
im Obst- und Weinbau müsse im Jahr 2003 aus Finanzierungsgründen
ausgesetzt werden, erklärte der Minister. Ausgenommen davon
seien Landwirte, die sich bereits an der Grünlandextensivierung
(Grünlandvariante 1 und Mittelgebirgsprogramm) und den einzelflächenbezogenen
Maßnahmen des bisherigen FUL beteiligt haben und deren Bewirtschaftungsverträge
in diesem Jahr auslaufen. „In diesem Fall kann eine Anschlussförderung
in den entsprechenden Programmteilen des neuen FUL beantragt
werden“, teilte Bauckhage mit. Generell können für dieses Jahr
keine Folgeanträge für auslaufende Bewirtschaftungsverträge
im Bereich des integriert-kontrollierten/umweltschonenden Acker-,
Obst- und Weinbaus sowie des ökologischen Landbaus gestellt
werden. Das Antragsverfahren für Neu- und Folgeverpflichtungen
im Steillagenweinbauprogramm (Bewirtschaftungszuschüsse) steht
im Hinblick auf die Laufzeit der bestehenden Bewirtschaftungsverträge
erst im November dieses Jahres an. Die Förderprämien in den
angebotenen FUL-Programmteilen bleiben unverändert, betonte
der Minister. Änderungen bei den Bewirtschaftungsauflagen gebe
es auf Grund der Bundesvorgaben nur in der Grünlandvariante
1. Der zulässige Viehbesatz werde zukünftig auf über 1,2 Großvieheinheiten
(GV) pro Hektar angehoben. Gleichzeitig werde der Viehschlüssel
dahingehend angepasst, dass Rinder unter sechs Monaten mit 0,3
GV zu bewerten seien. Neu sei auch die Gewährung einer erhöhten
Prämie für den ökologischen Gemüsebau. In der 2-jährigen Umstellungsphase
liege der jährliche Fördersatz bei 480 Euro pro Hektar, danach
bei 300 Euro pro Hektar, so Bauckhage. Die Antragsverfahren
in den zurückliegenden Jahren haben dazu geführt, dass sich
der Gesamtumfang des FUL einschließlich der Programmteile des
Umweltministeriums und der Vorläuferprogramme (Mittelgebirgs-
und Talauenprogramm) auf über 10 000 Teilnehmer und eine Fläche
von 168 000 Hektar (rund 24 Prozent der LF) erhöht habe. „Für
die Finanzierung werden nunmehr insgesamt rund 30 Millionen
Euro Landes-, Bundes- und EU-Mittel benötigt“, sagte Bauckhage
abschließend.
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