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Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) Bauckhage:

Antragsverfahren wird eingeschränkt eröffnet

Für das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) werden im Zeitraum vom 10. Juni bis 11. Juli 2003 Anträge wieder zugelassen, jedoch wegen der äußerst angespannten Haushaltslage des Landes in deutlich eingeschränkter Form. Das hat der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage heute in Mainz mitgeteilt. Ein uneingeschränktes Förderangebot im FUL würde unausweichlich zu finanziellen Einschnitten bei den wettbewerbsverbessernden Maßnahmen, wie der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, der Bodenordnung und der Junglandwirteförderung führen, erklärte Bauckhage. Dies sei auf Grund der agrarstrukturellen Situation in Rheinland-Pfalz nicht vertretbar. „Mit den jetzt vorgenommenen Einschränkungen im FUL werden die strukturverbessernden Fördermaßnahmen weiter­laufen und müssen nicht auf Grund der angespannten Haushaltslage eingestellt werden“, unterstrich Bauckhage.

So besteht für Neueinsteiger die Möglichkeit, Fördermittel für die Umstellung auf ökologischen Landbau und die einzelflächenbezogenen Programmteile des FUL, einschließlich der Förderangebote des Umweltministeriums, zu beantragen. Das Antragsverfahren für die erstmalige Förderung des umwelt­schonenden Acker-, Obst- und Weinbaus, der gesamtbetrieblichen Grünland­extensivierung (Grünlandvariante 1) und des biotechnischen Pflanzenschutzes im Obst- und Weinbau müsse im Jahr 2003 aus Finanzierungsgründen ausgesetzt werden, erklärte der Minister. Ausgenommen davon seien Land­wirte, die sich bereits an der Grünlandextensivierung (Grünlandvariante 1 und Mittelgebirgsprogramm) und den einzelflächenbezogenen Maßnahmen des bisherigen FUL beteiligt haben und deren Bewirtschaftungsverträge in diesem Jahr auslaufen. „In diesem Fall kann eine Anschlussförderung in den entsprechenden Programmteilen des neuen FUL beantragt werden“, teilte Bauckhage mit. Generell können für dieses Jahr keine Folgeanträge für auslaufende Bewirt­schaftungsverträge im Bereich des integriert-kontrollierten/umweltschonenden Acker-, Obst- und Weinbaus sowie des ökologischen Landbaus gestellt werden. Das Antragsverfahren für Neu- und Folgeverpflichtungen im Steillagenwein­bauprogramm (Bewirtschaftungszuschüsse) steht im Hinblick auf die Laufzeit der bestehenden Bewirtschaftungsverträge erst im November dieses Jahres an. Die Förderprämien in den angebotenen FUL-Programmteilen bleiben unver­ändert, betonte der Minister. Änderungen bei den Bewirtschaftungsauflagen gebe es auf Grund der Bundesvorgaben nur in der Grünlandvariante 1. Der zulässige Viehbesatz werde zukünftig auf über 1,2 Großvieheinheiten (GV) pro Hektar angehoben. Gleichzeitig werde der Viehschlüssel dahingehend angepasst, dass Rinder unter sechs Monaten mit 0,3 GV zu bewerten seien. Neu sei auch die Gewährung einer erhöhten Prämie für den ökologischen Gemüsebau. In der 2-jährigen Umstellungsphase liege der jährliche Fördersatz bei 480 Euro pro Hektar, danach bei 300 Euro pro Hektar, so Bauckhage. Die Antragsverfahren in den zurückliegenden Jahren haben dazu geführt, dass sich der Gesamtumfang des FUL einschließlich der Programmteile des Umweltministeriums und der Vorläuferprogramme (Mittelgebirgs- und Talauen­programm) auf über 10 000 Teilnehmer und eine Fläche von 168 000 Hektar (rund 24 Prozent der LF) erhöht habe. „Für die Finanzierung werden nunmehr insgesamt rund 30 Millionen Euro Landes-, Bundes- und EU-Mittel benötigt“, sagte Bauckhage abschließend.

 

 

 

 

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